Willkommen in unserer Digitalen Kanzlei

Wir sind stolz darauf, als mit dem Label „Digitale Kanzlei“ der DATEV ausgezeichnetes Unternehmen, den Wandel in der Steuerberatung aktiv mitzugestalten. Innovation und Tradition gehen bei uns Hand in Hand. Unsere Mitarbeiter sind neugierige Köpfe, die Freude daran haben, neue Wege zu erkunden und innovative Lösungen zu entwickeln. Dabei setzen wir auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und testen kontinuierlich neue KI-Tools, um unsere Arbeitsprozesse noch effizienter zu gestalten.

Unsere Experimentierfreude bedeutet aber nicht, dass wir uns entmutigen lassen, wenn einmal etwas nicht auf Anhieb funktioniert – im Gegenteil, wir sehen darin eine Chance, gemeinsam zu wachsen und besser zu werden. Gleichzeitig wissen wir, wie wichtig es ist, auch die Mandanten zu betreuen, die in eher traditionellen Strukturen arbeiten. Wir schätzen die Herausforderung, die Brücke zwischen der digitalen Zukunft und bewährten Arbeitsweisen der "alten Welt" zu schlagen.

Bei allem, was wir tun, ist es uns besonders wichtig, sowohl unsere Mitarbeiter als auch unsere Mandanten auf diesem Weg mitzunehmen. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen – egal ob in der digitalen oder der traditionellen Welt. Wenn Sie mehr über unsere Arbeitsweise erfahren möchten oder Interesse an einer Zusammenarbeit haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Im Fokus

E-Rechnung: Das gilt aktuell für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich empfangen können.
Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen – eine einfache PDF-Datei genügt nicht.
Gängige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD.

Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 sind weiterhin Papier- oder mit Zustimmung PDF-Rechnungen möglich.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro können diese Übergangsregelung noch bis Ende 2027 nutzen.
Ab dem 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich verpflichtend.
Unternehmen sollten ihre Rechnungs- und Archivierungsprozesse daher bereits jetzt vollständig auf die E-Rechnung ausrichten.

Im Fokus

Yvonne Wagner

Gabor Erfert

Steuerberaterin Dipl.-Kfm. | Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | 
zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung
und Immobilienverwaltung (IFU/ ISM gGmbH)
Yvonne Wagner, Ihre Steuerberaterin Gabor Erfert, Dipl.-Kfm. | Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ ISM gGmbH)